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Finanzintermediäre - Prinzipien der kollektiven Vermögensanlage

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2008 bis 2010
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 73376999
 
Im Rahmen des Projekts werden die für die kollektive Vermögensanlage durch z.B. Investmentfonds, Pensionsfonds, Versicherungen, Hedge Fonds, Private Equity und Venture Capital Fonds, SPEs / Conduits geltenden Grundwertungen des Rechts („Prinzipien“) herausgearbeitet. Als gedankliche Leitlinie dient der Grad des Zuordnungswechsels. Dies meint die Aufteilung der Rechtspositionen im Innen- und Außenverhältnis der Intermediärsbeziehung (Beispiel: die steuerlichen Folgen, das Anlagevermögen, Kosten und Anlagerisiken stehen dem Investor, die Entscheidungsmacht und das im Rahmen der Tätigkeit erlangte Wissen dem Intermediär zu). Vf. entwickelt die These von der funktionalen Äquivalenz des Rechts, wonach gleiche wirtschaftliche Funktionen den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen und die gleichen Rechtsfolgen hervorrufen (sollen). An dieser These werden die für institutionelle Anleger geltenden Vorschriften verprobt.Dieses Projektziel beruht auf der Prämisse, dass dem Recht aller Kapitalmarktdienstleister gemeinsame Prinzipien zugrunde liegen. Die Prinzipienexegese unter Berücksichtigung rechtsvergleichender, ökonomischer und ethisch-philosophischer Aspekte fördert die Rechtssicherheit und mindert die mit der kollektiven Vermögensanlage verbundenen Transaktionskosten und Risiken. Zugleich gibt die Strukturanalyse Hinweise zur Entscheidung von Einzelfällen durch die Rechtsprechung. Die Ergebnisse können auch als Leitlinie für rechtspolitische Entscheidungen und zur Aufklärung der Öffentlichkeit über die Funktionsweise dieser Kapitalmarktakteure herangezogen werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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