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Finanzintermediäre - Prinzipien der kollektiven Vermögensanlage

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2008 bis 2010
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 73376999
 
Erstellungsjahr 2012

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Investmentfonds sind eine standardisierte, entpersonalisierte Dienstleistung, die ein zugelassener Finanzintermediär eines Vermögensverwalters für grundsätzlich an der Verwaltung nicht beteiligte Anleger erbringt. Seit dem 16. Jahrhundert hat sich dafür als Idealstruktur das Anlagedreieck herausgebildet, in dem ein Experte für die Anlageverwaltung Anlageentscheidungen trifft und daraus resultierende Risiken zu bewältigen sucht (der Verwalter), während ein auf die Verwahrung und die Kontrolle spezialisierter Experte - die Depotbank - die Risiken aus dem ungehinderten Zugriff des Verwalters auf die Vermögensgegenstände eindämmt. Zum Dreieck wird diese Struktur unter Berücksichtigung der Anleger. Diese privatautonom entwickelte Struktur ist bei Abweichung in den Nuancen grundsätzlich international anzutreffen. Die Entwicklung des Rechts der Investmentfonds ist einerseits von der sozialen Ethik der jeweiligen Gesellschaft, andererseits von einem Kreislauf aus Krise und Regulierung geprägt. Das Spezialrecht löst sich immer stärker von den allgemeinen Instituten des Trust- und Vertragsrechts, des Rechts der Personen- und Kapitalgesellschaften und entwickelt sich zu einem Sonderrecht. Diese Entwicklung ist mit der AIFM-RL in Europa (2011) und dem Dodd-Franck-Act in den USA (2010) abgeschlossen. Das Recht des Investmentfonds folgt eigenen Wertungen und Auslegungsmaximen. Dem ganzen Recht der Investmentfonds liegt die Idee einer Idealanlage zugrunde, die vertragsähnlich das Verhältnis zwischen Intermediär und Anleger regelt, jedoch gleichzeitig auf eine korporative Vermögensorganisation abzielt. Die Anwendung gesellschaftsrechtlicher Wertungsmuster im Binnenverhältnis scheitert daran, dass die Anleger keinen gemeinsamen Zweck verfolgen möchten. Die Zuordnung einzelner Rechtsfragen zum vertraglich geregelten Binnenverhältnis innerhalb des Anlagedreiecks oder zur korporativ gestalteten Vermögensordnung weist für die Konkretisierung der Intermediärspflichten wie für den Schutz der Anleger und Gläubiger den Weg. Eine Regelungsmaxime des Rechts der Investmentfonds ist die Effektuierung des beschriebenen Anlagedreiecks trotz manifester Interessenkonflikte der beteiligten Intermediäre. Insoweit lässt sich das Anlagedreieck auch rechtsökonomisch absichern. Eine weitere Maxime ist die Differenzierung nach Anlegertypen. Auf der einen Seite des Spektrums stehen die professionellen Anleger, denen das Recht Kundigkeit und Aktivität unterstellt, auf der anderen die für passiv und unkundig, und damit erhöht schutzbedürfig erachteten Privatanleger. Diese Differenzierung ist mit der Anknüpfung an Verträge mit Verbrauchern (Privatanleger) respektive Unternehmern (professionelle Anleger) auch in dem für Investmentfonds geltenden Vertragsmodell zu verankern. Sie führt in vielen Einzelfragen zur zutreffenden Lösung.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

  • Institutionelle Anleger im Unternehmensrecht, Der Konzern 2011, S. 381-391
    Dirk Zetzsche
  • Investment Law as Financial Law: From Fund Governance over Market Governance to Stakeholder Governance?, in: Birmose/Neville/Sorensen (eds.), The European Financial Market in Transition, Kluwer Law Intern., 2011, Chapter 16, pp. 337-355
    Dirk Zetzsche
  • Prinzipien der kollektiven Vermögensanlage. Habilitationsschrift
    Dirk Zetzsche
 
 

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