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Parteipatronage in Deutschland
Antragsteller
Professor Dr. Thomas Poguntke
Fachliche Zuordnung
Politikwissenschaft
Förderung
Förderung von 2008 bis 2010
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 92198517
Die beantragte Studie hat zum Ziel, das Ausmaß von Parteienpatronage in den wichtigsten Bereichen staatlichen Handelns in Deutschland empirisch zu untersuchen. Ausgangspunkt hierfür ist eine klare definitorische Abgrenzung von Parteipatronage von den häufig damit in Verbindung gebrachten Phänomenen Klientelismus und Korruption. Parteipatronage ist definiert als die Fähigkeit von Parteien, die Personalauswahl in staatlichen und semi-öffentlichen Institutionen und Organisationen (mit)zusteuern. Über die Mechanismen der Parteienregierung haben Parteien in den meisten Fällen einen offiziellen Zugang zu den entsprechenden Entscheidungsgremien bzw. bestimmen die relevanten Entscheidungsträger selbst. Empirisch offen ist allerdings die Frage, bis zu welchem Grad parteipolitische Auswahlkriterien andere, sachgerechte Qualifikationsmerkmale überformen. Dies soll durch eine große Zahl von Interviews mit Experten zu den einzelnen Bereichen staatlichen Handelns geklärt werden. Das Projekt ist Teil einer international vergleichenden 17-Länder-Studie und wird von Prof. Peter Mair, EUI und Dr. Petr Kopecký, Leiden University, koordiniert.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen