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Zuverlässigkeit und Haftung im Kontext von Climate Engineering: Eine integrierte Betrachtung (CELARIT)

Fachliche Zuordnung Wirtschaftstheorie
Öffentliches Recht
Physik und Chemie der Atmosphäre
Praktische Philosophie
Förderung Förderung von 2013 bis 2020
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 236770886
 
In Anbetracht der potentiell katastrophalen Nebeneffekte von Climate Engineering (CE) wird generell ein passgenaues Haftungsregimes als Voraussetzung für einen international anerkannten und legitimen Einsatz für erforderlich gehalten. Diesbezüglich ergeben sich jedoch zwei grundsätzliche Fragen: Zum einen bedarf der Klärung, ob ein Haftungsregime als Mittel der Zuordnung und Verteilung von Risiken gewollt und realisierbar ist; zum anderen ist zu untersuchen, wie mit der Tatsache umzugehen ist, dass die Einschätzung der durch CE hervorgerufenen Klimaeffekte nur auf numerischen Klimamodellen, nicht aber auf empirischen Daten beruht. Obwohl das Thema der Haftung für CE-induzierte Schäden in der Literatur zunehmend Beachtung gefunden hat, wurde diesen Fragen bislang noch nicht systematisch Aufmerksamkeit geschenkt. Auch ist ungeklärt, wie Urteile über die Robustheit und Verlässlichkeit konkurrierender Modelle, die Auswirkungen eines CE-Einsatzes simulieren, getroffen werden können. Noch nicht beleuchtet worden ist schließlich, ob und wie die Entscheidung darüber, wie Beweise zu beurteilen sind, das Verhalten der Streitparteien (Staaten) beeinflusst, insbesondere im Hinblick auf die Frage, wann und ggf. wie CE eingesetzt wird. Angesichts dieser Forschungslücken kommt in vorliegendem Projekt, anders als in traditionellen Haftungsregimen, der Verlässlichkeit und Robustheit von Modellen zentrale Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund wird CELARIT (1) der Frage nachgehen, wie konkurrierende Modelle vor Gericht oder einem anderen zuständigen Gremium beurteilt, verglichen und bewertet werden können, und mit welchen Abstrichen erhöhte Robustheit und Verlässlichkeit einhergehen; (2) untersuchen, ob und ggf. nach welchen Kriterien ein Modell vor Gericht als zulässige Methode der Beweiserbringung herangezogen werden kann; und (3) erarbeiten, wie ein Schaden in einer Situation festgestellt werden kann, in der der kontrafaktische Zustand, welcher zur Ermittlung des Schadens herangezogen wird (eine Welt ohne CE oder sogar ohne Klimawandel), keiner Beobachtung zugänglich, sondern selbst Ergebnis eines numerischen Modells ist. Schließlich (4) wird das Problem in einem größeren Zusammenhang betrachtet. Es wird untersucht, wie Modelle trotz ihrer beschränkten Verlässlichkeit genutzt werden können, um mit CE zusammenhängende Maßnahmen zu steuern, und wie wissenschaftliche Politikberatung angemessen mit Unsicherheit und Nichtwissen umgehen kann. CELARIT bringt die Projektpartner von CEIBRAL (Klimamodellierer, Ökonomen, Juristen und Philosophen) erneut zusammen, geht jedoch insoweit einen großen Schritt über CEIBRAL hinaus, als eine methodische Neuorientierung in Richtung einer integrierten Untersuchung unternommen wird, und zwar von Anfang an disziplinübergreifend hinsichtlich sämtlicher Forschungsfragen.
DFG-Verfahren Schwerpunktprogramme
 
 

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